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15. Mai 2024
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Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher: Was man wissen muss

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In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine Forderung durchzusetzen. Eine davon ist die Sachpfändung, bei der der Gerichtsvollzieher bewegliche Gegenstände des Schuldners pfändet und zur Versteigerung bringt. Doch was genau versteht man unter einer Sachpfändung, wann kann sie erfolgen und welche Folgen hat sie für den Schuldner?

Was ist eine Sachpfändung?

Eine Sachpfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, bei der der Gerichtsvollzieher bewegliche Gegenstände des Schuldners pfändet. Dabei kann es sich beispielsweise um Möbel, Elektrogeräte oder Fahrzeuge handeln. Diese Gegenstände werden vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt und zur Versteigerung gebracht. Der Erlös aus der Versteigerung wird dann zur Tilgung der Schuld verwendet.

Wann kann eine Sachpfändung erfolgen?

Eine Sachpfändung kann erst erfolgen, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. Dieser wird in der Regel durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid erlangt. In dem Vollstreckungstitel wird die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner festgelegt. Der Schuldner hat dann eine bestimmte Frist, um die Forderung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten und eine Sachpfändung veranlassen.

Welche Gegenstände können gepfändet werden?

Grundsätzlich können alle beweglichen Gegenstände des Schuldners gepfändet werden, die nicht unter den Schutz der sogenannten Pfändungsfreigrenzen fallen. Zu diesen gehören beispielsweise bestimmte Kleidungsstücke, Hausrat und Werkzeuge, die der Schuldner für seinen Beruf benötigt, sowie ein Kraftfahrzeug, das er für den täglichen Bedarf benötigt. Diese Gegenstände sind bis zu einem bestimmten Wert vor einer Pfändung geschützt.

Ablauf der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher

Eine Sachpfändung kann nur durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Dieser kommt zum Wohnort des Schuldners und stellt einen Pfändungsbeschluss vor. Dabei handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss, der die Pfändung anordnet. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, die Forderung zu begleichen und so eine Pfändung abzuwenden. Erfolgt keine Zahlung, wird der Gerichtsvollzieher die Gegenstände pfänden und zur Versteigerung bringen.

Welche Folgen hat eine Sachpfändung?

Eine Sachpfändung hat für den Schuldner in der Regel gravierende Folgen. Durch die Pfändung verliert er seine Gegenstände und kann sie nicht mehr nutzen. Auch der Erlös aus der Versteigerung wird in der Regel nicht ausreichen, um die gesamte Schuld zu tilgen. Der Schuldner bleibt dann auf einem Teil der Schuld sitzen und hat einen negativen Eintrag in der Schufa. Dadurch kann es schwieriger werden, Kredite aufzunehmen oder Verträge abzuschließen. Auch ein möglicher Verlust des Arbeitsplatzes kann drohen, da der Schuldner möglicherweise auf sein Fahrzeug angewiesen ist.

Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
Eine Sachpfändung sollte vermieden werden, da sie Schuldner finanziell und emotional belastet

Was kann man tun, um eine Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher zu verhindern?

Kontakt aufnehmen

Eine Sachpfändung sollte in jedem Fall vermieden werden, da sie den Schuldner nicht nur finanziell, sondern auch emotional belastet. Um eine Sachpfändung zu verhindern, sollte der Schuldner frühzeitig auf seine finanzielle Situation achten und gegebenenfalls Kontakt zum Gläubiger aufnehmen.

Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren

Es kann beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbart oder eine Stundung beantragt werden. Auch eine außergerichtliche Einigung kann möglich sein. Falls eine Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet wurde, kann der Schuldner innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen den Pfändungsbeschluss erheben. Hierbei sollte jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Pfändungsschutzkonto

Eine weitere Möglichkeit, eine Sachpfändung zu verhindern, ist die Einrichtung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos (P-Konto). Hierbei handelt es sich um ein Girokonto, auf dem ein monatlicher Freibetrag vor Pfändungen geschützt ist. Der Freibetrag orientiert sich an der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und beträgt derzeit bis zu 1.178,59 Euro pro Monat für Alleinstehende. Auch für Personen mit Kindern oder Unterhaltspflichten gelten höhere Freibeträge. Eine Pfändung des Kontos ist nur noch bis zur Höhe des unpfändbaren Betrags möglich. Allerdings können hierbei zusätzliche Kosten wie Kontoführungsgebühren oder höhere Überziehungszinsen anfallen. Eine Beratung durch die Bank oder einen Rechtsanwalt kann hierbei hilfreich sein.

Ines Lemke
Ines Lemke
Lieblingsthemen: Gesundheit, Travel, Lifestyle

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