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27. Juli 2024
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Arbeitsunfälle: Rechte und Schutz im Berufsalltag

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Der berufliche Alltag birgt so manches Risiko. Wer vorwiegend im Büro arbeitet und die Zeit hinter dem Schreibtisch verbringt, ist sicherlich weniger gefährdet, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Bei Arbeitnehmern, die täglich mit Maschinen umgehen, mit giftigen Substanzen arbeiten oder sich anderen gefährlichen Situationen aussetzen, sieht es aber ganz anders aus. Folgendes solltest du über die aktuelle Rechtslage mit Blick auf Arbeitsunfälle wissen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

In Anlehnung an die Definition, die im Sozialgesetzbuch (SGB VII) niedergeschrieben ist, sind Arbeitsunfälle „Unfälle von versicherten Personen in Folge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Dabei spricht man von zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignissen, welche zu einem gesundheitlichen Schaden oder zum Tod führen.“

Fakt ist demnach, dass die verunglückte Person zum Zeitpunkt des Schadensereignisses eine versicherte Tätigkeit ausgeübt haben muss. Ebenso muss die zugezogene Verletzung laut Gesetzgebung in direktem bzw. unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.

Sofern eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, hast du nach dem Arbeitsunfall Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Dadurch will der Gesetzgeber verhindern, dass du in eine finanzielle Schieflage gerätst. In der Regel wird demgemäß nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer ein so genanntes Verletztengeld gezahlt. Die Höhe der Leistungen beläuft sich gegenwärtig auf 80 Prozent des bisher erhaltenen Lohnes bzw. Gehaltes.

Als Arbeitnehmer bist du auch in folgenden Situationen unfallversichert:

  • Auf dem Weg zu deinem Arbeitsplatz oder auf dem Heimweg (Wegeunfall)
  • Auf dem Weg zur Kantine oder zu den sanitären Anlagen, welche sich jeweils auf dem Unternehmensgelände befinden. Vor Ort in der Kantine sowie in den Toilettenräumen besteht jedoch kein Unfallversicherungsschutz.
  • In der Mittagspause auf der Strecke zum Arbeitsplatz bzw. auf dem Heimweg und zurück

Ein Arbeitsunfall, welcher bei dir eine Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von mindestens drei Tagen ausgelöst hat, sollte durch den Arbeitgeber unverzüglich der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden. Das diesbezügliche Prozedere ist heute recht einfach. Oftmals genügt ein Telefonat, oder du reichst die entsprechenden Dokumente, in denen das Unfallereignis explizit beschrieben und deine Personalien aufgeführt sind, online ein.

Wird der Arbeitsunfall zu spät gemeldet, ist oft nicht mehr nachweisbar, ob die aufgetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus dem Vorfall resultieren. Das bedeutet, dass du unter diesen Umständen gegebenenfalls keine Leistungen seitens der BG erhältst.

Die Kostenübernahme nach Arbeitsunfall

Nachdem sich der Schadensfall ereignet hat und die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, zahlt der Arbeitgeber die reguläre Vergütung innerhalb der ersten sechs Wochen weiter. In diesem Zusammenhang ist von der so genannten Entgeltfortzahlung die Rede. Nach Ablauf der 6-wöchigen Frist erhältst du Verletztengeld.

Der Versicherungsträger übernimmt die folgenden Leistungen:

  • Die Berufsgenossenschaft zahlt sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Verletztengeld. Die Zahlungen erfolgen so lange, wie du tatsächlich arbeitsunfähig bist.
  • Ist der versicherte Mitarbeiter durch den Arbeitsunfall pflegebedürftig, erhält er überdies ein Pflegegeld.
  • Die Behandlungskosten im Krankenhaus sowie die Kosten für die medizinische Rehabilitation werden ebenfalls übernommen.
  • Die Berufsgenossenschaft trägt darüber hinaus die finanziellen Aufwendungen für eine erforderliche krankengymnastische Behandlung.
  • Für Umschulungs- und sogar Kinderbetreuungskosten steht die BG außerdem ein.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass nach einem Arbeitsunfall zunächst keine deutlich sichtbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen erkennbar sind. Durch den Einfluss toxischer Substanzen oder nach einem Sturz zeigen sich mögliche schwerwiegendere Folgen manchmal erst Tage später. Aus diesem Grund sollten Unfälle oder fahrlässig zugezogene Verletzungen möglichst niemals verharmlost werden.

Berufsrechtsschutz macht Sinn

Sollte es bei der Arbeit zu einem Unfall kommen, bei dem sich der Arbeitgeber weigert, die nötigen Schritte einzuleiten, bleibt dir oft nur der Rechtsweg. In so einem Fall ist es natürlich von Vorteil, wenn du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Manuel Behnke
Manuel Behnke
Lieblingsthemen: Auto, Technik, Business

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