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2. Mai 2024
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Früher Ruhestand: Wie kann ich mit 63 in Rente gehen?

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Jeden Tag ausschlafen, endlich mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys oder mit dem Wohnmobil die Welt erkunden – viele sehnen den Ruhestand herbei und machen von der Möglichkeit Gebrauch, schon etwas früher, nämlich ab 63 Jahren, den Job endgültig an den Nagel zu hängen. Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ohne finanzielle Einbußen mit 63 in Rente gehen zu können?

Welche Voraussetzungen gelten für die Rente ab 63?

Der Traum vieler Menschen ist es, mit 63 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dieses Ziel zu erreichen?

Die Altersrente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte ist seit 2014 möglich. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss man mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt diese Regelung uneingeschränkt. Für nach 1953 Geborene steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre an.

Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit, die Altersrente ab 63 Jahren vorzeitig zu beantragen, wenn man weniger als 45 Jahre, aber mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat. In diesem Fall werden Abzüge von bis zu 14,4 Prozent vorgenommen. Pro Monat, den du vorzeitig in Rente gehen willst, werden 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Damit deine Rentenansprüche berechnet werden können, werden verschiedene Zeiten von der Rentenversicherung angerechnet. Dazu gehören unter anderem Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosengeld I, Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, berufliche Weiterbildung, Kurzarbeitergeld, Wehr- und Zivildienst sowie freiwillige Rentenbeiträge, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Nicht angerechnet werden hingegen Arbeitslosengeld II und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Renteneintrittsalter für die Rente ab 63 Jahren

Das Renteneintrittsalter für die Rente ab 63 Jahren wird schrittweise angehoben. Jeder Jahrgang nach dem 1. Januar 1953 muss zwei Monate länger arbeiten, bevor er in Rente gehen kann. In Ostdeutschland wird die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, häufiger genutzt als in Westdeutschland. In den ostdeutschen Bundesländern machen über 40 Prozent der Menschen von dieser Option Gebrauch, während es in Westdeutschland nur rund 30 Prozent sind.

Welche Regelungen gelten für Schwerbehinderte?

Für Menschen mit Schwerbehinderung, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, ohne Abschläge früher in den Ruhestand zu gehen. In diesem Fall muss eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorliegen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 steigt das Eintrittsalter schrittweise bis auf 65 Jahre an.

Und was gilt für Empfänger von Erwerbsminderungsrente?

Empfänger von Erwerbsminderungsrente können ebenfalls vorzeitig in den Ruhestand gehen. Die Altersgrenze für eine abschlagfreie Rente wird jedoch schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2024 ist eine abschlagfreie Rente für Personen, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, erst ab dem 65. Lebensjahr möglich.

Regelungen zur Altersrente ab 63 Jahren

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Altersrente ab 63 Jahren je nach Land unterschiedlich sein können. Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf Deutschland. Wenn du in einem anderen Land lebst, solltest du dich an die zuständige Rentenversicherungsbehörde oder ein Beratungszentrum wenden, um genaue Informationen zu den Rentenbestimmungen und Voraussetzungen zu erhalten.

Es ist auch ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Rente bzw. Altersvorsorge auseinanderzusetzen und eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Rentenberater oder eine Rentenberaterin kann dabei helfen, deine persönliche Situation zu bewerten, deine Rentenansprüche berechnen und bei der Planung deines Renteneintritts behilflich sein.

Melanie Lehmann
Melanie Lehmann
Lieblingsthemen: Essen & Trinken, Garten, Gesundheit

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